Leistungen

Auf Grundlage des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes - GEG liefert der Energieausweis (Energiepass) Daten über die Energiebilanz eines Gebäudes. Unterschieden wird in Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

VERBRAUCHSAUSWEIS
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Das Ergebnis ist stark abhängig von den Bewohnern. Modernisierungsempfehlungen sind nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und die Anlagentechnik nicht bewertet werden.

BEDARFSAUSWEIS
Im Bedarfsausweis finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Die gesamte Gebäudehülle wird nach der Wärmedämmfähigkeit berechnet und die Anlagentechnik (Erdgas, Erdöl, Strom Kohle etc.) detailliert berücksichtigt. Hieraus ergeben sich der Transmissionswärmeverlust sowie der Primärenergiebedarf. Die Ansätze für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen werden sofort sichtbar. Wirtschaftliche Möglichkeiten werden aufgezeigt, um die Betriebskosten zu senken, die Umweltfreundlichkeit zu verbessern und den Wert der Immobilie nachhaltig zu steigern.

Das GEG sieht die Erstellung von Energieausweisen grundsätzlich als Bedarfsausweis vor, ermöglicht aber für eingeschränkte Gebäudekategorien auch den Verbrauchsausweis.

Förderprogramm Energiesparberatung vor Ort
Viel heiße Luft: Drei Viertel ihres Energieverbrauchs wenden Haushalte für Heizzwecke auf. Viel Energie ließe sich sparen, wenn die Gebäude besser wärmegedämmt und mit effizienten Heizsystemen ausgestattet wären. Hier setzt das Förderprogramm “Vor-Ort-Beratung” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) an: Besitzer von Wohngebäuden können sich von unabhängigen Sachverständigen beraten lassen, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind anbieterunabhängige Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagen-Technik sowie eine eventuelle Nutzung erneuerbarer Energien beziehen. Als qualifizierte Energieberaterin werde ich nach vorangegangener Gebäudediagnose Vorschläge bzw. Maßnahmenpakete zur energetischen Optimierung von Wärmeschutz und Heizungsanlage und ihre Wirtschaftlichkeit in einem umfassenden Bericht darstellen und Ihnen erläutern.

Wie hoch ist die Förderung?
Der staatliche Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird als Festbetrag an den Berater ausgezahlt. Er beträgt 1.300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1.700,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens jedoch 80 % der Beratungskosten. Hierbei übernehme ich die Antragstellung auf einen Zuschuss vor Beginn der Beratung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Macht Energieberatung für einen Neubau Sinn?
Der Bau eines Hauses ist wahrscheinlich eine der größten Investitionen in Ihrem Leben. Doch dieses Projekt ist so vielschichtig und komplex, ein Neubau soll schließlich ein gesundes Wohnklima bieten, ökonomisch, energiesparend und noch vieles mehr sein. Die Ansprüche der Bauherren müssen in Einklang mit der finanziellen und technischen Realisierbarkeit gebracht werden.

Kompetenz für die richtige Entscheidung!
Entscheidungen über Baumaterialien, Dämmsysteme, Wandaufbauten, Wohnraumbelüftung, Heizungstechniken etc. müssen getroffen werden. Dies muss für viele Jahrzehnte gut durchdacht werden. Als produktneutraler, unabhängiger Sachverständiger unterstütze ich Sie bei der Entscheidungsfindung und stelle Ihnen die Möglichkeiten der staatlichen Förderung vor!

Planung und Beratung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude – Bundesförderung für effiziente Gebäude

Sie haben vor, ein besonders energieeffizientes Wohngebäude oder Nichtwohngebäude zu bauen oder zu sanieren? Dann wird Ihre Investition vom Bund begünstigt. Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen.

Für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten bekommen Sie einen zusätzlichen Zuschuss.

Jeder kennt und fürchtet Schimmel in den eigenen vier Wänden. Auch wenn ein Schimmelpilzbefall nicht erkennbar ist, können typische Symptome vorliegen. Diese können sich als Geruch oder Geruchsbelästigung darstellen, es können aber auch gesundheitliche Beschwerden sein. Tritt ein Befall auf, sollte die Ursache möglichst zeitnah durch einen Experten analysiert und der Schaden behoben werden. Ist der Auslöser falsches Nutzungsverhalten, kann ein beratendes Gespräch schnell Klärung bringen. Unsachgemäßes Lüften in Verbindung mit Tätigkeiten, bei denen viel Feuchtigkeit entsteht (z.B. duschen oder kochen) kann die Feuchtigkeit im Gebäude über ein tolerantes Maß hinaus erhöhen.

Bauliche Ursachen können dagegen sehr vielfältig sein. Hier gilt es durch einen Sachverständigen Einsicht in die Planungsunterlagen zu nehmen und die bauphysikalischen Daten zu ermitteln. Auch ein analytischer Nachweis über Luftanalysen (Untersuchung auf bestimmte Stoffwechselprodukte der Pilze), Materialproben des Befalles oder über Hausstaubuntersuchungen, können erforderlich sein. Im Anschluss werden die Sanierungsmöglichkeiten untersucht und der finanzielle Aufwand errechnet.

Schimmel und Feuchteschäden – hier sind Experten gefragt. Vor allem solche, die in der Planung und Ausführung Schäden vermeiden, Schadensursachen frühzeitig identifizieren und auch hinsichtlich der Sanierung fachkundig sind.

Als Sachverständige für Feuchteschutz berate und begleite ich Sie kompetent durch diese komplexe Thematik: Von der Ursachenanalyse über die Planung der Sanierungsmaßnahme, das Einholen von Angeboten bis hin zur kompletten Bau- und Kostenüberwachung.

Nutzen Sie mein Fachwissen für sich!